Leitungsübersicht der einzelnen Pflegegrade

Bei der Betreuung sollte es darum gehen, individuelle Bedürfnisse zu erfüllen. Dabei spielt die Frage nach der Kostenübernahme eine zentrale Rolle. Wenn pflegende Angehörige auf einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst zurückgreifen möchten, übernehmen die Pflegekassen die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag – immer abhängig vom Pflegegrad.

Einstufung der Pflegegrade

Eine genaue Begutachtung legt die Schwere der Einschränkung und den Grad der Pflegebedürftigkeit fest. Der Grad 1 steht dabei für den Pflegegrad mit der geringsten Pflegebedürftigkeit. Pflegegrad 5 bekommen Personen genehmigt, die sehr stark eingeschränkt sind und einer besonderen pflegerischen Versorgung bedürfen. Je schwerer also die Einschränkungen im Alltag wiegen und je geringer die Selbstständigkeit ist, desto höher fällt der Pflegegrad aus. In diesem Zusammenhang erhöhen sich auch die mit dem entsprechenden Grad verbundenen Pflegeleistungen. Das bedeutet: Dem Pflegebedürftigen steht bei einem höheren Pflegegrad mehr Geld pro Monat zu.

Überblick zu den Geldleistungen bei Pflegegrad 1

Leistungsart Leistungen
Pflegegeld kein Anspruch
Pflegesachleistungen kein Anspruch
Tages- und Nachtpflege kein Anspruch
Kurzzeitpflege kein Anspruch
Verhinderungspflege kein Anspruch
Vollstationäre Pflege kein Anspruch
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 131 EUR / Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 EUR / Monat
Hausnotruf 25,50 EUR / Monat
Wohnraumanpassung 4.180 EUR Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 224 EUR / Monat

 

Pflegegrad 1 beschreibt die „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“  von Pflegebedürftigen und garantiert ihnen entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Um Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse beantragen. Anschließend werden sie von einem Gutachter des sogenannten Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) im Hinblick auf ihre noch vorhandene Selbstständigkeit untersucht. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Je selbstständiger ein Antragsteller ist, desto weniger Punkte und einen umso niedrigeren Pflegegrad erhält er. Die Voraussetzung für Pflegegrad 1 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 12,5 und unter  27 Punkten ermittelt werden.

 

Überblick zu den Geldleistungen bei Pflegegrad 2

Leistungsart Leistungen
Pflegegeld 347 EUR / Monat
Pflegesachleistungen 796 EUR / Monat
Tages- und Nachtpflege 721 EUR / Monat
Kurzzeitpflege 1.854 EUR / Jahr
Verhinderungspflege 1.612 EUR / Jahr
Vollstationäre Pflege 770 EUR / Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 131 EUR / Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro / Monat
Hausnotruf 25,50 Euro / Monat
Wohnraumanpassung 4.180 Euro Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 224 Euro / Monat

 

Versicherte erhalten den Pflegegrad 2 und die entsprechenden Pflegeleistungen, wenn Gutachter der Pflegekasse ihnen eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigen.

Die Gutachter vom sogenannten Medizinischen Dienst oder MEDICPROOF berücksichtigen die noch vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers – in Bezug auf körperliche sowie psychische und kognitive Beeinträchtigungen. Dabei vergeben sie je nach (Un-)Selbstständigkeit Punkte, die als Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrads dienen. Je unselbstständiger ein Antragsteller ist, desto mehr Punkte und einen umso höheren Pflegegrad erhält er.

Überblick zu den Geldleistungen bei Pflegegrad 3

Leistungsart Leistungen
Pflegegeld 599 EUR / Monat
Pflegesachleistungen 1.497 EUR / Monat
Tages- und Nachtpflege 1.357 EUR / Monat
Kurzzeitpflege 1.854 EUR / Jahr
Verhinderungspflege 1.1685EUR / Jahr
Vollstationäre Pflege 1.319 EUR / Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 131 EUR / Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro / Monat
Hausnotruf 25,50 Euro / Monat
Wohnraumanpassung 4.180 Euro Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 224 Euro / Monat

 

Voraussetzung für Pflegegrad 3 ist eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“.

Um Pflegegrad 3 und die entsprechenden Leistungen zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse stellen. Der Medizinische Dienst, kurz MD (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) prüft im Rahmen einer Begutachtung die noch vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers. Die Begutachtung erfolgt dabei auf Basis eines Punktesystems. Ermittelt der Gutachter zwischen 47,5 und unter 70 Punkte, so erhält der Antragsteller Pflegegrad 3 und den Anspruch auf entsprechende Pflegeleistungen.

Überblick zu den Geldleistungen bei Pflegegrad 4

Leistungsart Leistungen
Pflegegeld 800EUR / Monat
Pflegesachleistungen 1.859 EUR / Monat
Tages- und Nachtpflege 1.685 EUR / Monat
Kurzzeitpflege 1.854 EUR / Jahr
Verhinderungspflege 1.685 EUR / Jahr
Vollstationäre Pflege 1.855 EUR / Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 131 EUR / Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro / Monat
Hausnotruf 25,50 Euro / Monat
Wohnraumanpassung 4.180 Euro Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 224 Euro / Monat

 

Pflegegrad 4 beschreibt die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ von Pflegebedürftigen und garantiert ihnen entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Um Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse stellen. Anschließend werden sie von einem Gutachter des sogenannten MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) im Hinblick auf ihre noch vorhandene Selbstständigkeit untersucht. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Je unselbstständiger ein Antragsteller ist, desto mehr Punkte und einen umso höheren Pflegegrad erhält er. Die Voraussetzung für Pflegegrad 4 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 70 und unter 90 Punkte ermittelt werden.

Überblick zu den Geldleistungen bei Pflegegrad 5

Leistungsart Leistungen
Pflegegeld 990 EUR / Monat
Pflegesachleistungen 2.299 EUR / Monat
Tages- und Nachtpflege 2.085 EUR / Monat
Kurzzeitpflege 1.774 EUR / Jahr
Verhinderungspflege 1.854 EUR / Jahr
Vollstationäre Pflege 2.096 EUR / Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 131 EUR / Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro / Monat
Hausnotruf 25,50 Euro / Monat
Wohnraumanpassung 4.180 Euro Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 224 Euro / Monat

 

Als Voraussetzung für Pflegegrad 5 gilt die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“. Gutachter müssen im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahrens (auch bekannt als „NBA“) zwischen 90 und 100 Punkte ermitteln, damit der Antragsteller Pflegegrad 5 und entsprechende Leistungen aus der Pflegekasse zuerkannt bekommt